Datenschutz ist Pflicht – doch keine Belastung, wenn man ihn richtig aufsetzt.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach DSGVO und BDSG. Sie erhalten keine Standardlösungen, sondern praxisnahe Beratung mit Weitblick – individuell, strukturiert und rechtssicher.
Wann brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn:
-
mindestens 20 Personen ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten
-
besondere Datenkategorien verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten)
-
regelmäßig Überwachung, Profiling oder Scoring erfolgt
-
Sie als öffentliche Stelle tätig sind
Ich unterstütze Sie bei der gesetzeskonformen Bestellung – und übernehme auf Wunsch die Funktion als externer DSB.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
-
Unabhängig: keine Interessenkonflikte wie bei internen Rollen (z. B. IT-Leitung, HR)
-
Kostentransparent: planbare Pauschalen statt Schulungs- und Freistellungskosten
-
Kompetent: langjährige Praxiserfahrung, zertifiziert und spezialisiert auf IT & Datenschutz
-
Verantwortungsvoll: zuverlässige Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Schulungen, Prüfungen
-
Rechtssicher: fachanwaltliche Expertise bei komplexen Themen, z. B. KI, Cloud, internationale Datenflüsse
Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter
1. Bestellung & Benennung bei der Aufsichtsbehörde
Ich übernehme die formale Bestellung und Kommunikation mit der zuständigen Datenschutzbehörde – bundesweit.
2. Datenschutzorganisation & Prüfung deiner Prozesse
Ich analysiere Ihre Datenflüsse, prüfe AV-Verträge, interne Abläufe und Webseiten. Ergebnis: eine transparente Datenschutz-Dokumentation.
3. Pflichtschulungen & Awareness-Maßnahmen
Mitarbeiterschulungen vor Ort oder per E-Learning – verständlich, praxisnah und regelmäßig aktualisiert.
4. Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
Ich übernehme die komplette Durchführung von DSFA bei risikobehafteten Verarbeitungen (z. B. Videoüberwachung, Scoring, Gesundheitsdaten).
5. Anlaufstelle für Behörden & Betroffene
Ich vertrete Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und begleite dich im Fall von Auskunftsersuchen oder Datenpannen.
Für wen ist ein externer DSB sinnvoll?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
Arztpraxen, Physiotherapien, soziale Träger
-
SaaS-Startups, Agenturen & Plattformbetreiber
-
Städte, Gemeinden & kommunale Unternehmen
-
Vereine & Bildungseinrichtungen
-
Unternehmen mit internationalem Datenverkehr
Ablauf der Zusammenarbeit
-
Kickoff & Datenschutz-Check: Analyse der bestehenden Prozesse
-
Erstellung der Datenschutzdokumentation: Verarbeitungsverzeichnis, Richtlinien, Schulungspläne
-
Kontinuierliche Betreuung: laufende Beratung, Vorabprüfungen, Audits
-
Ansprechpartner für Mitarbeitende, Kunden und Behörden
FAQ – Externer Datenschutzbeauftragter
[/vc_column_text][vc_toggle title=“Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?“ css=““]Die Kosten hängen vom Umfang der Betreuung, der Unternehmensgröße und dem Risiko der Datenverarbeitung ab. Üblich sind pauschale Monatsvergütungen oder individuell vereinbarte Betreuungspakete.[/vc_toggle][vc_toggle title=“Kann ein externer Datenschutzbeauftragter gekündigt werden?“ css=““]Ein externer Datenschutzbeauftragter kann grundsätzlich nach den vertraglich vereinbarten Regelungen gekündigt werden. Der besondere Kündigungsschutz gilt primär für interne Datenschutzbeauftragte.[/vc_toggle][vc_toggle title=“Ist ein interner DSB nicht günstiger?“ css=““] Oft nicht. Interne DSB müssen geschult, freigestellt und unabhängig sein – das ist organisatorisch und finanziell aufwändig. [/vc_toggle][vc_toggle title=“Was passiert bei einer Datenschutzprüfung?“ css=““] Ich begleite Sie vor, während und nach der Prüfung – inklusive Kommunikation mit der Behörde. [/vc_toggle][vc_toggle title=“Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?“ css=““]Ein externer Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige, fachkundige Person oder ein externer Dienstleister, der Unternehmen bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben unterstützt und die Aufgaben nach Art. 37 ff. DSGVO wahrnimmt, ohne intern angestellt zu sein.[/vc_toggle][vc_toggle title=“Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?“ css=““]Eine Benennungspflicht besteht insbesondere, wenn regelmäßig und umfangreich personenbezogene Daten verarbeitet werden oder wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind. Auch nach § 38 BDSG kann eine Pflicht bestehen. Ob ein externer Datenschutzbeauftragter erforderlich ist, hängt vom konkreten Geschäftsmodell ab.[/vc_toggle][vc_toggle title=“Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?“ css=““]Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet aktuelle Fachkenntnisse, Unabhängigkeit und klare Kostenstrukturen. Unternehmen profitieren von praxisnaher Beratung ohne interne Ressourcen zu binden oder Haftungsrisiken für Mitarbeiter zu schaffen.[/vc_toggle][vc_toggle title=“Welche Aufgaben übernimmt ein externer Datenschutzbeauftragter?“ css=““]Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Beratung der Geschäftsleitung, die Überwachung der DSGVO-Compliance, die Schulung von Mitarbeitern, die Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden.[/vc_toggle][vc_toggle title=“Ist ein externer Datenschutzbeauftragter weisungsfrei?“ css=““]Ja. Datenschutzbeauftragte sind in der Ausübung ihrer Aufgaben weisungsfrei und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Pflichten nicht benachteiligt werden. Dies gilt gleichermaßen für interne und externe Datenschutzbeauftragte.[/vc_toggle][vc_toggle title=“Haftet der externe Datenschutzbeauftragte bei Datenschutzverstößen?“ css=““]Grundsätzlich bleibt das Unternehmen für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich. Der externe Datenschutzbeauftragte haftet nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und bei eigenen Pflichtverletzungen.[/vc_toggle][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_video link=“https://youtu.be/9KX8bgSPSxU“ css=““][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][vc_pricing_table heading=“Externer Datenschutzbeauftragter Bronze“ subheading=“Für kleine Unternehmen“ currency=“€“ price=“357,00″ period=“/Monat“ markers_color=“#00053A“ btn_title=“Bestellen“ btn_color=“default“ css=“.vc_custom_1740498734012{background-color: #ECECEC !important;}“ btn_link=“url:https%3A%2F%2Fdatenschutzanwalt.shop%2Fprodukt%2Fexterner-datenschutzbeauftragter%2F|target:_blank“]- Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten für 1 Unternehmen
- Inklusive 1 Zeitstunde Arbeit pro Monat, nicht verbrauchtes Zeitkontingent verfällt am Ende des Monats
- Mehraufwand wird mit 250,- EUR netto (297,50 EUR inkl. USt.) / Stunde berechnet
- zzgl. Etwaiger Reisekosten
- Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende
- Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten für 1 Unternehmen
- Inklusive 3 Zeitstunden Arbeit pro Monat, nicht verbrauchtes Zeitkontingent verfällt am Ende des Monats
- Mehraufwand wird mit 250,- EUR netto (297,50 EUR inkl. USt.) / Stunde berechnet
- zzgl. Etwaiger Reisekosten
- Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende
- Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten für 1 Unternehmen
- Inklusive 6 Zeitstunden Arbeit pro Monat, nicht verbrauchtes Zeitkontingent verfällt am Ende des Monats
- Mehraufwand wird mit 250,- EUR netto (297,50 EUR inkl. USt.) / Stunde berechnet
- zzgl. Etwaiger Reisekosten
- Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende
DPMS Online – Datenschutz einfach digital managen
Sie wollen den Datenschutz in Ihrem Unternehmen nicht nur erfüllen, sondern strukturiert, nachvollziehbar und digital umsetzen? Mit DPMS Online erhalten Sie eine leistungsstarke, webbasierte Datenschutzmanagement-Software, die ich meinen Mandanten zur Verfügung stelle – für Klarheit, Effizienz und Nachweissicherheit im Datenschutz.
Und das Beste: Wenn ich als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen bestellt bin, ist die Nutzung von DPMS Online für Sie kostenlos.
Was ist DPMS Online?
DPMS Online ist eine browserbasierte Datenschutzsoftware, mit der Sie alle Anforderungen der DSGVO praxisnah umsetzen können – ohne komplizierte Tabellen oder Papierakten.
Mit wenigen Klicks können Sie:
-
Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren
-
AV-Verträge verwalten
-
Datenschutzvorfälle erfassen und bewerten
-
Schulungen durchführen und nachweisen
-
Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) erstellen
-
Standardberichte für Aufsichtsbehörden generieren
-
Aufgaben und Fristen im Blick behalten
Die Software ist intuitiv, revisionssicher und vollständig cloudbasiert – DSGVO-konform gehostet in Deutschland.
Vorteile für Mandanten
-
Kostenfrei für DSB-Mandanten: Wenn ich Ihr externer Datenschutzbeauftragter bin, nutzen Sie DPMS Online ohne Zusatzkosten.
-
Direkte Integration mit meiner Beratung: Ich arbeite mit Ihren Einträgen in der Software – ohne doppelten Aufwand oder Medienbrüche.
-
Rechtssicher gepflegt: Ich halte Ihre Dokumentation aktuell und prüfe Inhalte regelmäßig.
-
Zeitersparnis: Kein manuelles Pflegen von Excel-Listen, kein Suchen nach AV-Verträgen – alles an einem Ort.
-
Zugriff jederzeit & überall: Sie benötigen nur einen Browser – keine Installation, keine Wartung.
Funktionen im Überblick
Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
Einfacher Editor mit Vorschlägen und Vorlagen – Sie dokumentieren schnell und vollständig alle Datenverarbeitungen.
AV-Vertragsverwaltung
Behalten Sie alle Auftragsverarbeiter im Blick – inkl. Status, Prüfung und Vertragsanhängen.
DSFA-Modul
Geführte Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO – inklusive Risikobewertung und Maßnahmenplanung.
Mitarbeiterschulungen
Integrierte Datenschutzschulungen mit Zertifikat und Nachweisfunktion – individuell und nachweisbar.
Meldung & Bewertung von Datenschutzvorfällen
Sichere Erfassung von Datenpannen, inkl. Risikoeinschätzung und automatisierter Behördendokumentation.
Aufgaben- & Maßnahmenverfolgung
Projektbasiertes Datenschutz-Controlling mit Fristenüberwachung und Wiedervorlagen.
Ideal für …
-
Kleine und mittlere Unternehmen
-
Agenturen, IT-Dienstleister, Praxen, Kanzleien
-
Kommunale Stellen & Bildungseinrichtungen
-
Organisationen ohne interne Datenschutzressourcen
-
Mandanten, die ich als externer Datenschutzbeauftragter begleite