AGB abrufbar Webseite
AGB per Internetlink – und ab die Post? Warum der BGH dem „analogen Medienbruch“ die rote Karte zeigt
Was passiert, wenn ein Internetanbieter Offline-Verträge abschließt – und dabei auf seine AGB nur online verlinkt? Ein Telekommunikationsanbieter verschickte Werbebriefe mit Vertragsangeboten. Dabei lag dem Schreiben ein Antragsformular bei, das auf die AGB des Unternehmens per Link verwies – „abrufbar unter www.xyz.de/agb“. Die eigentlichen Vertragsbedingungen? Nicht ausgedruckt, nicht beigelegt – nur digital hinterlegt. Klingt praktisch.…