Amtsgericht Mainz DSGVO
DSGVO als Geschäftsmodell? – Wenn der Datenschutz zur Einnahmequelle wird
Ein Urteil des Amtsgerichts Mainz, Urteil vom 27.03.2025, 88 C 200/24, sorgt für Aufmerksamkeit, nicht wegen seiner dogmatischen Tiefe, sondern weil es eine klare Grenze zieht: Wo hört berechtigter Datenschutz auf – und wo beginnt sein Missbrauch als geschäftliches Druckmittel? Der Fall: Zwischen Datenschutz und Werbung Ein Webdesigner, spezialisiert auf Online-Marketing für Zahnarztpraxen, entdeckte –…