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Art 47 EU Grundrechtecharta

  • Wenn oberste Gerichte schweigen: EuGH verlangt klare Worte beim Verzicht auf Vorlage

    Die Praxis vieler Höchstgerichte, auch die des BGH, ist verlockend effizient: Verfahren werden mit knappen Begründungen erledigt, insbesondere dann, wenn aus Sicht des Gerichts „alles geklärt“ ist. Doch genau hier setzt der EuGH mit seinem Urteil vom 24. März 2026 (C-767/23 – Remling) an – und verschiebt die Grenzen zulässiger Kürze spürbar. Der Kern des…

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