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Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

  • Auskunft über Mitgesellschafter: Was erlaubt ist – und was nicht

    Der Fall: Gesellschafter will Namen, Adressen und Beteiligungshöhen Kann ein Gesellschafter von einer Fondsgesellschaft verlangen, dass ihm die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen seiner Mitgesellschafter offengelegt werden – auch wenn er diese Informationen nutzen will, um Kaufangebote für deren Anteile zu unterbreiten? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22. Januar 2025 (II ZB 18/23)…

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