Artikel 15 Abs. 3 DSGVO
BGH: Zum Umfang der Datenkopie nach Artikel 15 Abs. 3 DSGVO
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. März 2024 – VI ZR 330/21 zum Umfang des Rechts auf Überlassung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung entschieden. Sachverhalt Die Klägerin beantragte Kopien aller personenbezogenen Daten, die im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit einer Finanzberatungsunternehmen gesammelt wurden. Die Daten umfassten eine…