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BAG 2 AZR 68/24

  • Einwurf-Einschreiben im Kündigungsrecht: Kein Freifahrtschein für den Zugang

    Was Arbeitgeber (und auch Arbeitnehmer) beim Kündigungsversand unbedingt beachten sollten Der Klassiker im Arbeitsrecht: Ein Arbeitsverhältnis soll beendet werden, die Kündigung wird ordentlich vorbereitet, in einen Umschlag gesteckt und per Einwurf-Einschreiben verschickt. Wochen später: Kündigungsschutzklage. Der Arbeitnehmer behauptet, das Schreiben nie erhalten zu haben. Und das Gericht? Glaubt ihm. Genau dieses Szenario hatte das Bundesarbeitsgericht…

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