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BGH: Datenschutzbeauftragter muss nicht namentlich genannt werden
Am 14. Mai 2024 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zur Auskunftspflicht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Urteil (VI ZR 370/22) betrifft die Verpflichtungen von Unternehmen bei der Bereitstellung von Informationen über gespeicherte personenbezogene Daten. Besonders interessant: Die Entscheidung, dass die namentliche Benennung des Datenschutzbeauftragten nicht zwingend erforderlich ist. In diesem Blogartikel beleuchten wir die…