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Beweisverwertungsverbot

  • Wenn Ermittler zu viel sehen: Telegram-Chats und die Grenzen der Quellen-TKÜ

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 20.01.2026 (Az. 3 StR 495/25) eine wichtige Linie für die strafprozessuale Praxis gezogen: Wer Messenger-Kommunikation heimlich überwacht, darf nicht in die Vergangenheit greifen. Andernfalls droht ein Beweisverwertungsverbot – mit spürbaren Folgen für das Verfahren. Worum ging es? Im Zentrum stand ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Handels mit Dopingmitteln. Die Ermittlungsbehörden…

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  • LAG Hannover: Beweisverwertungsverbot bei datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarung

    Die Beklagte hat mit ihrem Betriebsrat für den Betrieb H. am 17.10.2007 eine ab dem 01.01.2008 gültige und bis heute in Kraft befindliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Regelungsgegenstand ist die Einführung einer elektronischen Anwesenheitserfassung in Gestalt eines sog. „elektronischen Hakens“, der der frühzeitigen Information der betrieblichen Vorgesetzten über die Anwesenheit dienen soll. Weiter ist geregelt, dass die…

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