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Celle

  • OLG Celle: Kein immaterieller Schadenersatz gemäß Art. 82 DSGVO bei Anerkenntnisurteil

    Das OLG celle hatte mit Urteil vom 3.11.2022 – 5 U 31/22 zu entscheiden, ob und inwieweit ein Anerkenntnisurteil Rechtskraftwirkung hinsichtlich der ursprünglichen Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung entfaltet und ob der Umstand, dass Daten verarbeitet wurden, einen Schadenersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) begründen. Das OLG ist der Auffassung, dass ein Anerkenntnisurteil keine Rechtskraftwirkung…

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