Datenschutzvorfall Unternehmen
LAG Baden-Württemberg: Vorliegen eines Schadens muss nachgewiesen werden. Potenzieller Missbrauch reicht nicht aus.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 05.03.2024, AZ 15 Sa 45/23 über die Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers entschieden, der ohne seine Kenntnis im Betrieb gefilmt wurde. Das Urteil beleuchtet die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitgeber für Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Datenschutzverstöße haftet. Zusammenfassung des Falls: Der Kläger forderte von seiner ehemaligen Arbeitgeberin Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro, weil…