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Elektronisches Dokument

  • LG Ulm: Kein Schadenersatz bei bloßer Übermittlung von Daten an SCHUFA

    Urteil des LG Ulm vom 13.06.2024, Az. 6 O 20/24 Auch das LG Ulm hat wie das Landgericht Memmingen entschieden, dass allein in der Übermittlung personenbezogener Daten an die SCHUFA noch kein Schadenersatz i.S.d. Artikel 82 DSGVO liegt. Allein die Befürchtung zukünftiger negativer Folgen reiche hier nicht aus. Sachverhalt Im Streitfall geht es um die…

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