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Fernmeldegeheimnis

  • OLG Thüringen: Private E-Mail-Nutzung unterliegt dem Fernmeldegeheimnis

    In einem Urteil vom 14. September 2021 hat das Thüringer Oberlandesgericht (7. Zivilsenat) unter dem Aktenzeichen 7 U 521/21 entschieden, dass Arbeitgeber ohne die Zustimmung ihrer Arbeitnehmer keinen Zugriff auf deren dienstliche E-Mail-Postfächer haben dürfen, wenn diese auch zur privaten Nutzung freigegeben sind. Dieses Urteil markiert einen bedeutsamen Punkt im Datenschutzrecht und im Arbeitsrecht, indem…

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