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Geringfügige Verstöße

  • Beschluss des OLG München zur rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs

    Am 3. Juni 2024 entschied der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in dem Beschluss Az. 6 AR 139/23 Kart e über die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs. Dieses Urteil hat bedeutende Auswirkungen für die Praxis und beleuchtet die Grenzen und Kriterien für die Anerkennung von Missbrauchsfällen im Wettbewerbsrecht. Tatbestand Der Fall bezieht sich auf die rechtsmissbräuchliche…

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