HRV § 9 Abs 7
BGH setzt Grenzen: Privatanschrift und Unterschrift gehören nicht dauerhaft ins Handelsregister
Wer im Handelsregister auftaucht, rechnet mit Transparenz. Kaum jemand rechnet aber damit, dass die eigene Privatanschrift und die eigenhändige Unterschrift dauerhaft für jedermann abrufbar bleiben. Genau an diesem Punkt setzt ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs an. Mit Beschluss vom 18. Februar 2026 (Az. II ZB 2/25) hat der BGH klargestellt: Für personenbezogene Daten, die registerrechtlich…