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Landgericht Stralsund: Urteil zur Geldentschädigung für anzügliche Textnachrichten und Bilder
Am 06. Juni 2024 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Stralsund ein Urteil gefällt (Aktenzeichen 4 O 19/24), das sich mit dem ungefragten Übersenden von anzüglichen Textnachrichten, Bildern und Videos befasste. In diesem Artikel möchte ich die wichtigsten Aspekte des Urteils und seine Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht erläutern. Hintergrund des Falls Die Klägerin, eine in…