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juristische Personen

  • Bußgeldrechtliche Verbandshaftung nach der DSGVO

    Der kürzlich gefällte Beschluss des Kammergerichts Berlin, 3. Senat für Bußgeldsachen, vom 22. Januar 2024, (Aktenzeichen: 3 Ws 250/21, 161 AR 84/21), bringt wichtige Klarstellungen bezüglich der bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Beschluss stellt fest, dass Unternehmen gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch ohne individuelles Verschulden oder Aufsichtspflichtverletzung für…

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