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Klageantrag

  • LG Darmstadt: SCHUFA Datenübermittlung allein kein Schaden gemäß DSGVO

    Urteil des LG Darmstadt vom 12.06.2024, Az. 2 O 18/24 Diese Urteil reiht sich in die Entscheidungen des LG Memmingen und LG Ulm ein, wonach es nicht ausreichend ist, bloße Leerformeln zu nutzen und einen Datenschutzverstoß zu behaupten. Es muss nach der Rechtsprechung des EuGH auch ein – wenn auch noch so geringer Schaden –…

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  • LG Ulm: Kein Schadenersatz bei bloßer Übermittlung von Daten an SCHUFA

    Urteil des LG Ulm vom 13.06.2024, Az. 6 O 20/24 Auch das LG Ulm hat wie das Landgericht Memmingen entschieden, dass allein in der Übermittlung personenbezogener Daten an die SCHUFA noch kein Schadenersatz i.S.d. Artikel 82 DSGVO liegt. Allein die Befürchtung zukünftiger negativer Folgen reiche hier nicht aus. Sachverhalt Im Streitfall geht es um die…

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