Lebensmittelkontrolle Grundrechte
Wenn Zeit zum Risiko wird – Bundesverfassungsgericht stärkt Berufsfreiheit gegen späte Pranger-Veröffentlichung
Es war nur ein Wort – und doch reichte es für einen verfassungsrechtlichen Paukenschlag: „unverzüglich“. Mit seinem Beschluss vom 28. Juli 2025 (Az. 1 BvR 1949/24) hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung zum sogenannten Lebensmittelpranger getroffen. Der Kern: Behörden dürfen die Ergebnisse lebensmittelrechtlicher Kontrollen nicht beliebig lange aufschieben, wenn sie Unternehmen öffentlich anprangern wollen. Denn…