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  • OLG Hamburg: Speicherung von Daten über Restschuldbefreiung auch über 6 Monate hinaus

    Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 6.10.2022 – 6 U 6/22 entschieden, dass eine Wirtschaftsauskunftei Daten über die Restschuldbefreiung eines Betroffenen auch über die 6 Monate hinaus speichern darf, die § 3 InsBekV vorsieht. In § 3 InsbekV sind Löschfristen in Insolvenzverfahren wie folgt definiert: (1) Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte…

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