Netzneutralität Telekommunikation
EuGH zu Vertragsänderungen im Telekommunikationsrecht: Kein Ausweg über „bloße Rechtsanpassung“
Wer einen Mobilfunk- oder Internetvertrag abschließt, rechnet nicht damit, dass der Anbieter später einseitig Leistungen streicht und sich dabei auf das Unionsrecht beruft. Genau an diesem Punkt setzt das Urteil des EuGH vom 12. März 2026 in der Rechtssache C-514/24 (Magyar Telekom) an. Die Entscheidung ist für Verbraucher ebenso relevant wie für Telekommunikationsunternehmen. Der Gerichtshof…