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OLG Dresden Urteil Werbung

  • OLG Dresden: Einmalige unerwünschte Werbe-E-Mail als SPAM

    Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass bereits eine einmalige unverlangte Kontaktaufnahme per E-Mail zu Werbezwecken als unzulässige Werbung und als rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn die E-Mail im Zusammenhang mit einer Sponsoringanfrage steht (Beschluss vom 24. Juni 2024, Az.:…

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