OVG NRW DSGVO
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als Pflicht? OVG NRW zur Zumutbarkeit technischer Schutzmaßnahmen
Wie sicher müssen Behörden kommunizieren? – Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in einem aktuellen Beschluss (Az. 16 B 288/23, vom 20. Februar 2025) behandelt. Geklagt hatte ein Bürger, der verlangte, dass seine personenbezogenen Daten durch eine Behörde nur per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übermittelt werden dürften. Das Gericht erteilte diesem Anliegen eine klare Absage –…