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rechtliche Vorgaben

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Neue Anforderungen für Dienstleister ab 2025

    Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Während Hersteller etwa CE-Kennzeichnungen berücksichtigen müssen, stehen Dienstleister vor der Herausforderung, ihre digitalen und physischen Angebote rechtskonform anzupassen. Wer nicht handelt, riskiert hohe Bußgelder…

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