Rechtsmissbrauch § 242 BGB
TikTok, Tonschnipsel und „halt die Schnauze“ – Wo Parodie endet und Rechtsmissbrauch beginnt
Ein kurzer Satz. Zwei Sekunden. „Halt die Schnauze.“Was nach einer flapsigen Entgleisung klingt, wurde vor dem Landgericht Köln zum Gegenstand eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Die Antragstellerin wollte ihrer Kontrahentin untersagen lassen, genau diesen Ausschnitt aus einem TikTok-Livestream weiterzuverwenden. Das Gericht lehnte ab – und setzte dabei gleich mehrere juristische Wegmarken. Beschluss vom 09.01.2026, Az. 14 O…