Restschuldbefreiung
OLG Frankfurt am Main: Keine automatische Löschung von Restschuldbefreiung in Auskunfteien nach 6 Monaten
Neben dem OLG Hamburg und dem OLG Koblenz hat sich auch das OLG Frankfurt mit Urteil vom 27.9.2022 – 7 U 16/22 auf die Seite der Wirtschaftsauskunfteien gestellt und entschieden, dass eine Speicherung von Daten über eine Restschuldbefreiung nicht automatisch unrechtmäßig wird, nachdem sie im Portal für die Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de) nach 6 Monaten gelöscht worden…
OLG Koblenz: Auch hier keine Löschung der Insolvenzdaten nach 6 Monaten
Ebenfalls wie das OLG Hamburg sieht auch das OLG Koblenz mit Urteil vom 29.9.2022 – 12 U 450/22 keinen Grund dafür, die Löschfrist des § 3 Abs. 1 InsbekV auf Speicherungen einer Restschuldbefreiung durch Auskunfteien anzuwenden. Auch das OLG Koblenz sieht wie das OLG Hamburg ein berechtigtes Interesse der Auskunftei bzw. deren Kunden an einer…