SCHUFA Holding AG
LG Darmstadt: SCHUFA Datenübermittlung allein kein Schaden gemäß DSGVO
Urteil des LG Darmstadt vom 12.06.2024, Az. 2 O 18/24 Diese Urteil reiht sich in die Entscheidungen des LG Memmingen und LG Ulm ein, wonach es nicht ausreichend ist, bloße Leerformeln zu nutzen und einen Datenschutzverstoß zu behaupten. Es muss nach der Rechtsprechung des EuGH auch ein – wenn auch noch so geringer Schaden –…