Transportverschlüsselung TLS Datenschutz
Wenn der Name durchs Netz geht – und trotzdem kein DSGVO-Verstoß vorliegt
Ein Verkehrsunfall, eine E-Mail an die Versicherung – und die Frage, wie sicher personenbezogene Daten dabei eigentlich sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte über einen Fall zu entscheiden, der auf den ersten Blick alltäglich wirkt, bei näherem Hinsehen jedoch zentrale Fragen zur praktischen Anwendung von Art. 32 DSGVO aufwirft (Urteil vom 02.04.2026, Az. 29 K 7351/23).…