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unrichtige Inhalte Suchergebnisse

  • OLG Köln: Suchmaschinenbetreiber haftet für Suchergebnisse mit falschen Inhalten

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 04. Juli 2024 (Az.: 15 U 60/23) entschieden, dass Betreiber von Suchmaschinen als Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO haften, wenn sie unrichtige Inhalte in den Suchergebnissen anzeigen. Dies gilt selbst dann, wenn die Suchmaschine nur von einer anderen Konzerngesellschaft aufbereitete Suchergebnisse anzeigt. Hintergrund des Falls…

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