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Unterlassungsantrag

  • OLG Dresden: Persönlichkeitsrechtsverletzung bei TikTok auch ohne Namensnennung

    Amtliche Leitsätze der Entscheidung: OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Beschluss vom 23. April 2024, Az.: 4 W 213/24 Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 23. April 2024, Aktenzeichen 4 W 213/24, befasst sich mit einem Unterlassungsbegehren im Zusammenhang mit Äußerungen auf der Social-Media-Plattform TikTok. Der Antragsteller, der unter dem Pseudonym „Mr.K“ auftritt, verlangte von der…

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  • LG Ulm: Kein Schadenersatz bei bloßer Übermittlung von Daten an SCHUFA

    Urteil des LG Ulm vom 13.06.2024, Az. 6 O 20/24 Auch das LG Ulm hat wie das Landgericht Memmingen entschieden, dass allein in der Übermittlung personenbezogener Daten an die SCHUFA noch kein Schadenersatz i.S.d. Artikel 82 DSGVO liegt. Allein die Befürchtung zukünftiger negativer Folgen reiche hier nicht aus. Sachverhalt Im Streitfall geht es um die…

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