Zum Inhalt springen

Verantwortlicher

  • OLG Köln: Suchmaschinenbetreiber haftet für Suchergebnisse mit falschen Inhalten

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 04. Juli 2024 (Az.: 15 U 60/23) entschieden, dass Betreiber von Suchmaschinen als Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO haften, wenn sie unrichtige Inhalte in den Suchergebnissen anzeigen. Dies gilt selbst dann, wenn die Suchmaschine nur von einer anderen Konzerngesellschaft aufbereitete Suchergebnisse anzeigt. Hintergrund des Falls…

    Weiterlesen

Search ITRECHT24

Global knowledge searchEnter to open

Enter at least two characters.