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Vertrag pausieren

  • BGH zum Kündigungsbutton: Auf der Bestätigungsseite ist kein Platz für Gegenangebote

    Ein Verbraucher möchte seinen Fitnessstudiovertrag kündigen. Er klickt auf die Schaltfläche „Vertrag kündigen“ und gelangt auf die nächste Seite. Dort wartet zwar das Kündigungsformular – direkt darüber wird ihm jedoch eine andere Möglichkeit angeboten: Statt zu kündigen, könne er den Vertrag beitragsfrei pausieren. Was auf den ersten Blick wie ein hilfreicher Hinweis wirkt, verstößt nach…

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