Ein Gesetz steht – aber ist es auch schon bereit für die Praxis? Genau diese Frage treibt aktuell die EU-Kommission um. Der EU-AI-Act, das erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz weltweit, ist zwar in Kraft, doch seine Umsetzung wirft nun neue politische und rechtliche Fragen auf. Im Zentrum: die Idee, die Anwendung einzelner Vorschriften zu verschieben.
Was steht zur Debatte?
Die Rechtslage ist eigentlich klar: Der AI Act ist seit Juli 2024 in Kraft und wird bis August 2026 stufenweise verbindlich. Doch wie so oft bei großen Vorhaben steckt die Tücke im Detail. Für viele Anwendungsbereiche fehlen noch konkrete Durchführungsstandards – sogenannte harmonisierte Normen, an denen sich Unternehmen orientieren könnten. Das macht es schwer, „rechtssicher“ zu handeln.
Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der EU-Kommission, brachte Anfang Juni eine mögliche Verschiebung einzelner Teiledes Gesetzes ins Spiel. Ende August soll darüber entschieden werden. Die Idee: Erst Klarheit schaffen, dann regulieren. Gegner:innen befürchten hingegen, dass die technische Umsetzung der Regulierung durch politisches Kalkül ausgebremst werden könnte.
Worum geht es konkret?
Zunächst steht ein wichtiges Datum vor der Tür: Am 2. August 2025 greifen erste Pflichten für Anbieter von sogenannten General Purpose AI-Modellen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten ihre zuständigen Aufsichtsbehörden benennen. Die EU-Kommission wiederum ist verpflichtet, ihre Liste der verbotenen KI-Anwendungen zu überprüfen.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt dabei nicht im luftleeren Raum: Unternehmen und Behörden arbeiten bereits an internen KI-Governance-Programmen, und das nicht nur aus Compliance-Gründen – sondern weil der Markt es verlangt. Eine Pause jetzt würde manchen helfen, könnte aber auch andere verunsichern, die längst investiert haben.
Recht trifft Politik: Warum der AI Act gerade jetzt ins Wanken gerät
Die Diskussion kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Ursula von der Leyen steht unter politischem Druck, ein Misstrauensantrag ist anhängig. Gleichzeitig hat Dänemark die EU-Ratspräsidentschaft übernommen und gibt in seiner Agenda wirtschaftliche Entlastung und strategische Investitionen klar den Vorrang. Die Botschaft: weniger Bürokratie, mehr Wachstumsimpulse.
Auch aus der Wirtschaft wird der Ruf nach Verzögerung lauter. Der Digitalverband DIGITALEUROPE fordert eine Verschiebung um ein Jahr – nicht nur beim AI Act, sondern auch beim Data Act, der neue Pflichten zur Datenteilung ab September 2025 mit sich bringt.
Was heißt das für Unternehmen – und für den Rechtsrahmen insgesamt?
Unabhängig von der politischen Großwetterlage bleibt eines bestehen: Das europäische KI-Regelwerk kommt. Auch wenn einzelne Teile verschoben werden sollten, verändert sich die Richtung nicht. Wer heute in KI investiert, kommt um die Auseinandersetzung mit dem AI Act nicht herum.
Und genau hier setzt juristische Beratung an: Es geht nicht nur um Gesetzestexte, sondern um Orientierung. Um das Zusammenspiel zwischen Technik, Markt und Recht. Und darum, komplexe Vorgaben so zu übersetzen, dass sie im Unternehmensalltag tragfähig sind.
Fazit
Der EU-AI-Act ist mehr als ein Regulierungsinstrument – er ist ein Signal für den Umgang mit Technologie in Europa. Ob mit oder ohne Verzögerung: Unternehmen tun gut daran, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wer vorbereitet ist, muss keine Angst vor der Zukunft haben – und kann sie sogar mitgestalten.



