AO § 393
BFH: Festplattenfund tabu – Verwertungsverbot bei ungefilterter Datenweitergabe an Finanzamt
Beschluss vom 23.04.2025 – I B 51/22: Ein Lehrstück über Grundrechte, Datenschutz und Grenzen der Steuerfahndung Die Digitalisierung macht es einfach, Daten zu sichern – und genauso leicht, Grenzen zu überschreiten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aufsehenerregenden Beschluss klargestellt: Eine im Strafverfahren sichergestellte Festplatte darf im Steuerverfahren nicht einfach ungeprüft ausgewertet werden – jedenfalls…