BGH VI ZR 267/25

Wiederholte Paparazzi-Fotos: Wann eine Geldentschädigung in Betracht kommt
Ein Foto zeigt eine bekannte Sängerin mit ihrem Baby beim Stadtbummel. Ein weiteres Bild zeigt sie allein mit dem Kinderwagen. Später folgen Aufnahmen beim Juwelier, auf einem Parkplatz und an einem Bootssteg. Die Begleittexte erzählen von „Babyglück“, angeblicher Einsamkeit, möglichen Beziehungsproblemen und einem vermeintlichen Luxusleben. Jede einzelne Veröffentlichung kann das Recht am eigenen Bild verletzen.…