Datenverarbeitung DSGVO
Auskunft über Vorstrafen: Warum „nur mündlich“ nicht am Datenschutz vorbei führt
Der EuGH hat ein Machtwort gesprochen: Auch wer sich „nur mündlich“ über die Vorstrafen einer Person informieren will, greift damit in das Grundrecht auf Datenschutz ein – und braucht dafür eine tragfähige Rechtsgrundlage. Die mündliche Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Gericht ist also nicht etwa eine Grauzone, sondern unterliegt denselben strengen Regeln wie jede andere…