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E-Mail-Auswertung

  • BFH: Festplattenfund tabu – Verwertungsverbot bei ungefilterter Datenweitergabe an Finanzamt

    Beschluss vom 23.04.2025 – I B 51/22: Ein Lehrstück über Grundrechte, Datenschutz und Grenzen der Steuerfahndung Die Digitalisierung macht es einfach, Daten zu sichern – und genauso leicht, Grenzen zu überschreiten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aufsehenerregenden Beschluss klargestellt: Eine im Strafverfahren sichergestellte Festplatte darf im Steuerverfahren nicht einfach ungeprüft ausgewertet werden – jedenfalls…

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