OLG Frankfurt WhatsApp
WhatsApp reicht nicht: OLG Frankfurt setzt klare Frist für Vertragsangebote im Chat
Viele geschäftliche Absprachen entstehen heute nicht mehr am Konferenztisch, sondern zwischen zwei Nachrichten auf dem Smartphone. Ein „Passt“, ein „Machen wir so“ oder ein schnelles Angebot per WhatsApp – oft wirkt das unkompliziert und verbindlich zugleich. Doch genau darin liegt ein rechtliches Risiko. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun entschieden: Wer ein Vertragsangebot per…