Privatkopie Cloud-Speicher
BGH: Keine Geräteabgabe für Cloud-Anbieter – Urheber gehen (noch) leer aus
Wer Musik, Filme oder Dokumente in seiner Cloud speichert, erstellt damit eine Privatkopie – jedenfalls im Sinne des Urheberrechts. Nach deutschem Recht steht Urhebern dafür eine angemessene Vergütung zu. Die spannende Frage: Wer muss zahlen, wenn diese Kopie nicht mehr auf einer Festplatte oder DVD, sondern auf einem Server in Irgendwohausen liegt? Der Bundesgerichtshof (BGH)…