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rechtliches Gehör Finanzgericht

  • BFH: Gericht darf Internetfunde nicht heimlich verwerten

    Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 15. April 2026 (IX B 53/25) eine klare Grenze gezogen: Ein Finanzgericht darf eigene Internetrecherchen nicht einfach im Urteil verwerten, ohne die Beteiligten vorher darauf hinzuweisen. Der Fall: Internetrecherche gegen den Kläger Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte eine Klage als unzulässig abgewiesen. Zur Begründung stützte es sich unter anderem auf…

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