Seitensperrung ohne Anhörung
Wenn der Digitalkonzern die Tür zuschlägt – und niemand zuhört
OLG Düsseldorf urteilt zur einseitigen Seitensperrung eines Kulturvereins: Marktmacht verpflichtet Ein gemeinnütziger Kulturverein, 4.000 Follower, eine gesperrte Social-Media-Seite – und das alles, ohne Vorwarnung. Was zunächst wie eine Bagatelle wirken mag, wurde zum Präzedenzfall für das Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und ihren Nutzern – jedenfalls dann, wenn der eine auf dem Markt nahezu konkurrenzlos dasteht. Das…