Staydown-Verlangen
OLG München zum UrhDaG: Wer Plattformen in Anspruch nimmt, muss seine Rechte sauber auf den Tisch legen
Ein Rechteinhaber meldet sich bei einer großen Videoplattform, verlangt Lizenzverhandlungen, später Sperrung, Auskunft und Schadensersatz. Klingt nach einem klassischen Fall: Inhalte online, Rechte verletzt, Plattform haftet. Ganz so einfach ist es nicht. Das OLG München hat mit Urteil vom 29.01.2026 – 6 U 812/24 e die erstinstanzliche Entscheidung des LG München I aufgehoben und die…