Telekommunikationsrecht
OLG Köln: Kündigungsschaltfläche muss sofort sichtbar sein – Keine versteckten Hürden erlaubt
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seinem Urteil vom 10. Januar 2025 (Az. 6 U 62/24) die Rechte von Verbrauchern bei der Online-Kündigung gestärkt. Im Zentrum des Falls stand die Gestaltung eines Kündigungsprozesses auf der Website eines Telekommunikationsunternehmens. Das Gericht stellte klar, dass eine Bestätigungsschaltfläche für die Kündigung ohne Zwischenschritte direkt erreichbar sein muss. Der…