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UWG Reform

  • OVG verschärft Anforderungen an Wettbewerbsverbände: Keine Klagebefugnis bei Verdacht auf Abmahnmissbrauch

    Die Zeiten großzügiger Abmahntätigkeit durch Wettbewerbsverbände bleiben unter verstärkter gerichtlicher Kontrolle. Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 6.5.2026, 4 A 3451/25 (I. Instanz: VG Köln 1 K 4886/22) klargestellt, dass Wirtschaftsverbände ihre Klagebefugnis nicht allein aus ihrer bisherigen Marktpräsenz ableiten können. Entscheidend ist vielmehr, ob ihre Tätigkeit tatsächlich dem lauteren Wettbewerb dient…

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