Vertragsstrafe UWG
„Das einfachste und effizienteste Lernmanagementsystem“ – Wann Werbung zu weit geht
OLG Koblenz gibt Wettbewerber Recht: Spitzenstellungsbehauptungen müssen belegbar sein „Wir sind die Besten.“ – Eine Aussage, die in der Werbung oft als harmloses Selbstbewusstsein verstanden wird. Doch rechtlich ist diese Art der Selbstdarstellung nicht immer erlaubt. Wer in einem wettbewerbsintensiven Umfeld mit Superlativen wirbt, muss sich im Zweifel an objektivierbaren Maßstäben messen lassen – und…