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Werbung Fernbehandlung

  • SG München: „Tschüss Wartezimmer. Hallo Online-Arzt“ – aber nicht ohne Grenzen

    Montagmorgen, das Wartezimmer ist überfüllt. Auf dem Handy erscheint eine Anzeige:„Tschüss Wartezimmer. Hallo Online-Arzt – sofortige Beratung, bequem von zu Hause.“Für viele klingt das nach der Lösung: ein Rezept auf Knopfdruck, ein Arztgespräch ohne Anfahrt. Doch genau diese Werbung hat das Sozialgericht München beschäftigt. Die Richter mussten klären, ob eine solche Werbeaussage mit § 9…

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