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Wettbewerbsbeschränkung

  • Apple im Visier des Kartellrechts: BGH bestätigt Sonderaufsicht nach § 19a GWB

    „Gatekeeper“ mit System – Apple unterliegt deutscher Sonderkontrolle Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. März 2025 in einem Beschluss (Az. KVB 61/23) erlassen, welcher  bestätigt, was das Bundeskartellamt bereits im April 2023 festgestellt hatte: Apple kommt eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zu – ein Status, der in Deutschland erhebliche rechtliche Folgen haben kann.…

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