ZPO Bestimmtheit
OLG Bamberg: Keine DSGVO-Verstöße bei Übermittlung von „Positivdaten“ an Auskunftei
Die zunehmende Sensibilisierung im Datenschutzrecht bringt auch alltägliche Geschäftsmodelle auf den Prüfstand – etwa die Übermittlung von Vertragsdaten an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA. Das OLG Bamberg (Urt. v. 05.05.2025 – 4 U 120/24 e) hat nun in einem Berufungsverfahren entschieden: Die Weitergabe sogenannter „Positivdaten“ nach Abschluss eines Mobilfunkvertrags an die SCHUFA ist im konkreten Fall…