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ZPÜ Cloud

  • BGH: Keine Geräteabgabe für Cloud-Anbieter – Urheber gehen (noch) leer aus

    Wer Musik, Filme oder Dokumente in seiner Cloud speichert, erstellt damit eine Privatkopie – jedenfalls im Sinne des Urheberrechts. Nach deutschem Recht steht Urhebern dafür eine angemessene Vergütung zu. Die spannende Frage: Wer muss zahlen, wenn diese Kopie nicht mehr auf einer Festplatte oder DVD, sondern auf einem Server in Irgendwohausen liegt? Der Bundesgerichtshof (BGH)…

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