Mit seiner am 5. Mai 2025 angenommenen Opinion 06/2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) der technischen Verlängerung der Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich nach der DSGVO und der JI-Richtlinie (Law Enforcement Directive) um weitere sechs Monate zugestimmt.
Hintergrund: Brexit, Datenschutz und Sunset-Klausel
Nach dem Brexit hatte die EU-Kommission im Juni 2021 entschieden, dass das UK ein mit der DSGVO und der LED „im Wesentlichen gleichwertiges“ Datenschutzniveau bietet. Diese Angemessenheitsbeschlüsse sind jedoch mit einer Sunset-Klausel versehen und laufen am 27. Juni 2025 aus, wenn sie nicht verlängert werden. Anlass der jetzigen Verlängerung ist ein laufender Gesetzgebungsprozess im Vereinigten Königreich: Mit dem Data (Use and Access) Bill will die britische Regierung zentrale Elemente des Datenschutzrechts ändern. Die neuen Vorschriften könnten Auswirkungen auf das Schutzniveau haben – die Kommission möchte deshalb erst nach Abschluss des Verfahrens eine vollständige Neubewertung vornehmen.
EDPB: Kein Blankoscheck – aber pragmatisches Ja
Die jetzt vorgelegte Stellungnahme ist pragmatisch und gleichzeitig vorsichtig:
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Die technische Verlängerung um sechs Monate bis zum 27. Dezember 2025 wird ausdrücklich als „notwendige Ausnahme“ bezeichnet.
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Der EDPB macht klar, dass diese Verlängerung nicht die inhaltliche Angemessenheit des britischen Datenschutzniveaus bestätigt – die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss des neuen Gesetzgebungsverfahrens.
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Die bisherigen EDPB-Meinungen von 2021 bleiben unverändert maßgeblich.
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Eine weitere Verlängerung über die sechs Monate hinaus solle es grundsätzlich nicht geben.
Pflicht zur Kontrolle bleibt
Gleichzeitig erinnert der EDPB die Europäische Kommission an ihre Pflicht zur kontinuierlichen Beobachtung datenschutzrelevanter Entwicklungen im Vereinigten Königreich. Sollten sich aus dem Gesetzgebungsverfahren Schwächen für das Schutzniveau ergeben, müsse die Kommission „schnell und angemessen reagieren“.
Einordnung für die Praxis
Für Unternehmen bedeutet das: Datentransfers ins Vereinigte Königreich bleiben vorerst zulässig, ohne dass zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln erforderlich sind. Die Rechtssicherheit bleibt damit bis Ende 2025 gewährleistet – vorbehaltlich der Entwicklungen in Westminster. Gerade international agierende Unternehmen mit Niederlassungen oder Dienstleistern im UK sollten jedoch den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam verfolgen.